Mo. 9.00 - 12.00 & 15.00 - 18.00 Uhr
Di. 7.30 - 10.00 & 11.30 - 15.00 Uhr
Mi. 7.30 - 11.00 Uhr
Do. 9.00 - 12.00 & 15.00 - 18.00 Uhr
Fr. 7.30 - 10.00 & 11.30 - 15.00 Uhr
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Praxis für Orthopädie und Unfallchirugie interessieren und sich über unsere Leistungen informieren möchten. Wir wenden in unserer Praxis im Bergedorfer Villenviertel neben der konservativen Orthopädie und der klassischen Chirotherapie ein breites Spektrum sanfter, ganzheitlicher Therapieverfahren an, das wir Ihnen auf diesen Seiten gerne vorstellen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch: Tel. 040 - 721 6936.
Dr. med. Sebastian Ropohl & Dr. med. Michael Grande
Kierkegaard
Falls Sie sich auch fragen, wie es um die Finanzierung im ambulanten Bereich unseres Gesundheitssystems bestellt ist, hilft dieses kurze YouTube Video von Doc Matthis.
Bei Verschleiß des Hüftgelenkes
ist in den meisten Fällen der künstliche Gelenkersatz möglich.
Diesen nehmen wir meistens minimal-invasiv und knochensparend vor. Der Eingriff ist dadurch besonders gewebeschonend und wenig verletzend, so dass unsere Patienten
schneller wieder mobil werden.
Nicht bei allen Fußdeformitäten
und Beschwerdebildern ist
eine Operation erforderlich.
Oft reichen konservative Therapien aus, um das Beschwerdebild zu verbessern. Deshalb gilt es, zunächst die konservativen Therapiemöglichkeiten auszureizen, bevor ein operatives Vorgehen
notwendig wird.
Die Kernspinresonanz-Therapie
zielt auf die Reaktivierung von Stoffwechselprozessen in Zellen.
Auf diese Weise kann die Regeneration von defektem Knorpel- und Knochengewebe ermöglicht werden. Im Therapiegerät werden elektromagnetischen Felder mit spezifischen Frequenzen erzeugt, die an
Gewebezellen abgegeben werden.
Unsere Praxis hat das Zertifikat QEP - Qualität und Entwicklung in Praxen® - erhalten, das ist das Qualitätsmanagement-System der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für vertragsärztliche Praxen.
Stiftung Warentest urteilt: „Das Qualitätsmanagementsystem QEP berücksichtigt Patientenbelange in Arztpraxen am besten.”
Aus aktuellem Anlass noch ein Hinweis auf "gültige Versicherungskarten" der gesetzlichen Krankenkassen: Kann ein Patient keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen, darf der Vertragsarzt die Vergütung seiner Leistungen dem Patienten in Rechnung stellen, falls der Patient nicht innerhalb von 10 Tagen eine gültige Versicherungskarte oder anderen gültigen Anspruchsnachweis nachreicht. Die Bewertung der Leistungen erfolgt auf der Basis der GOÄ (§ 18 Abs. 8 S. 3 Nr. 1 BMV-Ärzte).